NEGATIVSTEUER: Geld zurück für Kleinverdiener
Pensionistinnen und Pensionisten, die Pensionen unter € 1.055,– (netto) und keine AUSGLEICHSZULAGE beziehen (nicht zum Einkommen zählen u. a. Pflegegeld) erhalten ab 2016 erstmals eine Gutschrift (Negativsteuer)
Negativsteuer: 2016 gibt es bis zu 55 € im Jahr
2017 gibt es bis zu 110 € im Jahr
Wer keine Lohnsteuer zahlt, profitiert über eine Anhebung der sogenannten „NEGATIVSTEUER“. Er erhält im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) einen Teil der Sozialbeiträge zurück. Das gilt auch für Pensionisten. Damit diese nicht ein Jahr warten müssen (Jahresausgleich für 2016 kann man erst 2017 machen), bekommen sie schon für 2015 maximal €55,– retour.
Was müssen Sie dafür tun?
Formular L1 ArbeitnehmerInnenveranlagung 2015 ausfüllen und unterschreiben
Name , Adresse
Sozialversicherungsnummer
Bezugsauszahlende Stellen
Kontonummer (IBAN und BIC)
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Unterstützung: erhalten Sie vom
PENSIONISTENVERBAND:OG. Neukirchen / Reindlmühl
Ansprechpartner: Franz Spiessberger
07618/8513 oder 0664/73503434
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